Zuschüsse Stadtgebiet Karlsruhe
"Wir würden ja gerne, aber dafür haben wir kein Geld"
... so oder ähnlich klagen Vereine immer wieder über fehlende finanzielle Mittel für die Jugendarbeit. Dabei gibt es eine Vielzahl von Zuschussmöglichkeiten.
Wofür? Zuschüsse hängen immer von einer "Aktivität" ab:
- Durchführung von Freizeiten
- internationale Begegnungen
- Bau oder Sanierung eines Jugendraums
- Lehrgänge oder Seminare
- sog. Maßnahmen der Jugendarbeit
Voraussetzungen für diese Zuschüsse
- Gewährleistung des Rechts auf Selbstorganisation und Selbstgestaltung der Jugend in der Satzung des Vereins/Verbandes,
- eigene Jugendordnung
- Eingetragener Jugendleiter im BSB-Net
- demokratische Willensbildung und demokratischer Organisationsaufbau innerhalb der Jugend,
- eigenverantwortliche Verfügung der Jugend über die für die Jugendarbeit bereitgestellten Mittel.
Zuschussverfahren
Die Zuschüsse der Stadt werden bei uns, der Sportkreisjugend abgerechnet. Alle Anträge müssen bis zum 1. Oktober eines Jahres eingereicht werden und werden Anfang des folgenden Jahres ausgezahlt. Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Menge der zu bezuschussenden TeilnehmerInnen. In den letzten Jahren waren es 4 € pro Teilnehmer und Tag.
Zuschüsse für Freizeiten
für Teilnehmer aus der Stadt Karlsruhe
Freizeiten sollten spätestens vier Wochen nach deren Beendigung und müssen bis spätestens 01.10. eines Jahres eingereicht werden.
Einzureichende Unterlagen:
- Zuschussantrag ist per Mail oder Post bei uns einzureichen
- Programm der Freizeitmassnahme
- Teilnehmendenliste (Sonderzuschuss Nordbaden als PDF oder Exel Vorlage zum Downlod auf unserer Webseite.
- Beleg über die Schulbefreiung (nur bei Maßnahmen an nicht schulfeien Tagen)
Beispiel: 5-tägige Jugendfreizeit, 20 Teilnehmende aus der Stadt Karlsruhe , 4 Betreuer*innen
Sonderzuschuss Nordbaden: 20 x 5 Tage x 4,- € | = 400 € |
Zuschuss Betreuer*innen: 4 x 5 Tage x 4,- € | = 80 € |
GESAMT | = 480 € |