Juleica

Die Jugendleiter*in-Card, kurz Juleica, weist qualifizierte, aktive Mitarbeiter*innen der Jugendarbeit aus. Sie erhalten mit der Karte für die Gruppenarbeit zahlreiche Vergünstigungen, u.a. beim Deutschen Jugendherbergswerk, bei der Deutschen Bahn, in einigen Sportgeschäften oder Museen etc. (siehe www.juleica.de).

Absolvent*innen von anerkannten Ausbildungen, z. B. der Jugendleiter*innen-Ausbildung, können bei der BSJ eine Juleica beantragen. Ein Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (9 Lerneinheiten, nicht älter als zwei Jahre) ist vorzulegen.

Für eine Erstausstellung werden folgende Nachweise anerkannt:

  • Gültige Jugendleiter*in-Lizenz
  • 40 Lerneinheiten umfassende Juleica-Qualifizierung

Notwendige Voraussetzungen und Daten zur Beantragung:

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Digitales Foto
  • E-Mail-Adresse
  • Geb.-Datum
  • Adresse
  • Erste-Hilfe-Kurs (mindestens 9 Lerneinheiten, nicht älter als zwei Jahre)

Die Juleica hat eine Gültigkeitsdauer von jeweils drei Jahren. Für eine Verlängerung muss eine mindestens 8 Zeitstunden (das entspricht ca. 11 Lerneinheiten) umfassende, kinder-/jugendspezifische und überfachliche (nicht sportartspezifische) Fortbildung nachgewiesen werden.

Beantragung

Die Antragstellung zur Jugendleiter*in-Card (Juleica) wurde generalüberholt und aufpoliert. Ein aufgeräumtes, klares Design sorgt für Übersichtlichkeit und eine moderne Optik. Die Nutzung des Antragssystems ist intuitiver und einfacher als zuvor. Zudem ist das System im responsiven Design angelegt und für mobile Geräte optimiert. Die Nutzung ist nun also auch auf Smartphone und Tablet problemlos möglich.

Um einen Antrag über die BSJ zu stellen klicken Sie bitte HIER.