Jugendordnung/Jugendvereinbarung

Engagierte junge Menschen bringen neuen Wind in ihren Verein oder Verband, entwickeln ihn weiter, machen ihn zukunftsfähig. Das Erkennen von Trends, die Gewinnung neuer Mitglieder und die Entwicklung neuer Angebote – hierbei spielen junge Menschen, die sich freiwillig und ehrenamtlich engagieren, eine sehr große Rolle. Sie bringen sich ein, übernehmen Verantwortung und verwirklichen neue Ideen.
Jugendarbeit ist mehr als sportliche Betätigung, mehr als die Ausbildung in einer Sportart und mehr als Training und Wettkampf.

Jugendarbeit soll junge Menschen dazu befähigen, ihre Interessen und Bedürfnisse selbst zu erkennen, sie eigenständig zu artikulieren und zu vertreten. Sie soll zur Kenntnis demokratischer Strukturen beitragen, demokratische Verhaltensmuster einüben und die Bereitschaft zum Engagement in der Gesellschaft fördern. Jugendarbeit hilft jungen Menschen bei der Entwicklung und Entfaltung ihrer Persönlichkeit.

Eine Jugendarbeit in diesem Sinne stellt sich aber nicht von selbst ein. Sie bedarf der dafür notwendigen Rahmenbedingungen. Wir beraten Sie gerne bei der Erstellung einer Jugendordnung bzw. Jugendvereinbarung!

Jugendordnung

Die Jugendordnung ist die Grundlage einer solchen Jugendarbeit. Sie ist die „Verfassung“ der Jugend im Verein bzw. Verband und gibt ihr den Rahmen, ihre Bedürfnisse und Interessen wahrzunehmen und zu vertreten.
Außerdem ist eine Jugendordnung Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln für Jugendfreizeiten bzw. Bildungsmaßnahmen.

Leitfaden zur Einführung einer Jugendordnung

  1. Vereinsvorstand überzeugen
  2. Mitarbeiter*innen der Jugendarbeit informieren (z. B. Trainer*innen, Betreuer*innen, Abteilungsjugendleiter*innen)
  3. Jugendliche mobilisieren
  4. Arbeitsgruppe bilden (Jugendliche, Jugendleiter*in, Vertreter*innen Abteilungen): Ziele und Aufgaben der Vereinsjugend definieren; Entwurf Jugendordnung erstellen

  5. Einladung Jugendversammlung

  6. Durchführung Jugendversammlung: Beschlussfassung über Jugendordnung; Wahl Jugendvorstand

  7. Mitgliederversammlung Verein: Vereinsjugend in Satzung verankern (Gewährleistung des Rechts auf Selbstorganisation und -gestaltung der Jugend); Bestätigung Jugendordnung; ggfls. Bestätigung Jugendleiter*in

Jugendvereinbarung

Eine Jugendvereinbarung ist eine Alternative zur Einführung einer Jugendordnung. Während die Jugendordnung langfristig die Jugendmitbestimmung im Verein regelt und in der Mitgliederversammlung bestätigt wird, gilt die Jugendvereinbarung für eine bestimmte Dauer (z. B. ein oder zwei Jahre) oder auch nur für einzelne Projekte der Vereinsjugend. Damit können sich junge Menschen im Sportverein einfach und niederschwellig engagieren und einen Einstieg in die Vereinsarbeit finden.