Jugendfreundlicher Sportverein

Achtung: Es besteht kein Anspruch auf Förderung!

Der organisierte Sport leistet einen wertvollen Beitrag, Gesundheit und Bewegung, Spiel und Spaß in den Alltag von Kindern und Jugendlichen zu integrieren. Ein achtsames, zugängliches und wertschätzendes Vereinsklima ist ausschlaggebend, um eine gefahren- und risikofreie Kindheit und Jugend zu fördern. Die Zertifizierungsmaßnahme "Jugendfreundlicher Sportverein" soll den Kinder- und Jugendschutz im Sportverein weiter vorantreiben und allen interessierten Sportvereinen die Möglichkeit des aktiven Engagements bieten.

Das Zertifikat ist in drei Handlungsfelder untergliedert. Zur Erlangung des Zertifikats müssen die Kriterien in allen drei Themenbereichen erfüllt werden.

Bitte beachten Sie die Hinweise in der Tabelle sowie die FAQ.

 

Suchtprävention Jugendbeteiligung Gewaltprävention

• Benennung einer Ansprechperson sowie Veröffentlichung ihrer Funktion und Kontaktdaten auf der Webseite des Vereins

• Schulung der Ansprechperson (mind. 8 LE oder gültige JL-Lizenz)

• jährliche Organisation einer separaten suchtpräventiven Veranstaltung für mind. zehn Jugendliche des Vereins --> Anforderungen siehe FAQs

• Kein Alkohol bei Jugendveranstaltungen des Vereins (Spiele, Wettbewerbe, Feiern etc.) und Verwendung von Materialien zu einem Suchtbereich.

• Benennung einer Ansprechperson unter 27 Jahren sowie Veröffentlichung ihrer Funktion und Kontaktdaten auf der Webseite des Vereins

• Schulung der Ansprechperson (mind. 8 LE oder gültige JL-Lizenz)

• finanzielle Förderung von Aktivitäten die von jungen Menschen für junge Menschen unter 27 Jahren durchgeführt werden wie z.B. Freizeiten, Ausflüge, Projekte --> Anforderungen siehe FAQs

• Benennung einer Ansprechperson sowie Veröffentlichung ihrer Funktion und Kontaktdaten auf der Webseite des Vereins

• Schulung der Ansprechperson (mind. 8 LE oder gültige JL-Lizenz)

• jährliche Organisation einer separaten gewaltpräventiven Veranstaltung für mind. zehn Jugendliche und/oder Eltern und/oder Vereinsmitarbeitende --> Anforderungen siehe FAQs

• Einführung von schriftlichen Verhaltensregeln und Ehrenkodex für Vereinsmitarbeitende (unterstützende Vorlage siehe Ehrenkodex und Verhaltensvereinbarung auf unserer Homepage)

• Pflicht zur Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses für alle Vereinsmitarbeitende in der Jugendarbeit

Änderung ab 2024:

Alle Vereine, die die Kriterien der oben genannten Tabelle erfüllen, erhalten ein Zertifikat.  Zudem erhalten alle zertifizierten Vereine eine Plakette „Jugendfreundlicher Sportverein“.

NEU: Unter allen zertifizierten Vereinen wählt unser Vorstand die besten 15 Vereine aus. Es werden die Vereine ausgewählt, die eine herausragende Jugend- und Präventionsarbeit innerhalb des Zertifizierungsjahres geleistet haben. Diese 15 Vereine bekommen jeweils eine Förderung von 750€.

FAQ - häufig gestellte Fragen

Für alle Mitgliedsvereine des Badischen Sportbundes Nord e.V., die den Kinder- und Jugendschutz aktiv angehen und umsetzen möchten.

Eine Anmelde- oder Bewerbungsfrist in dem Sinne gibt es nicht. Sie können ganzjährig in die Zertifizierungsmaßnahme einsteigen. Das heißt, Sie haben bis Ende des Jahres Zeit (Nachweisfrist: 31.12.), die oben aufgeführten Kriterien in allen drei Handlungsfeldern zu erfüllen.

Mithilfe des Antragformulars belegen Sie die Erfüllung der Kriterien. Dieses Formular sowie die weiteren benötigten Anlagen reichen Sie bis zum 31.12. bei Patricia-Maria Keil (p.keil@badische-sportjugend.de) ein. Bitte reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammen ein.

Bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit entstehen keine Kosten, sofern eine Bestätigung über die ehrenamtliche Tätigkeit vorliegt. Die Vorlage zur kostenlosen Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses für Ehrenamtliche (und weitere Informationen) finden Sie unter https://www.badische-sportjugend.de/jugendschutz/erweitertes-fuehrungszeugnis/

Für die Dokumentation der Einsicht in die erweiterten Führungszeugnisse kann eine Einsichtsliste verwendet werden. Eine Vorlage dazu finden Sie hier.

Bitte senden Sie uns KEINE originalen erweiterten Führungszeugnisse zu. Erweiterte Führungszeugnisse sind private Dokumente, die auf Verlangen im Verein vorgelegt werden aber nicht einbehalten oder weiterversendet  werden dürfen. Das erweiterte Führungszeugnis muss im Besitz der betreffenden Person bleiben. Auch von Kopien der erweiterten Führungszeugnissen oder der Einsichtsliste bitten wir aus Datenschutzgründen abzusehen.

 

Personen, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und ihren Wohnsitz nicht ständig in Deutschland haben, können kein in Deutschland erstelltes Führungszeugnis vorlegen. Ausländische Führungszeugnisse oder das Europäische Führungszeugnis sind für die Umsetzung des § 72a SGB VIII nicht aussagefähig, da die nationalen Strafrechtsregelungen im Bereich des Sexualstrafrechts teilweise sehr stark abweichen. Wenn die Personen ihren Wohnsitz in Deutschland haben, dann können sie auch das deutsche Führungszeugnis beantragen. Es ist aber nur für die Dauer aussagekräftig, für die sie schon in Deutschland leben. In diesen Fällen ist es ratsam, zusätzlich eine vergleichbare persönliche Ehren- oder Selbstverpflichtungserklärung zu verlangen. Eine Vorlage für eine Selbstverpflichtungerklärung finden Sie hier.

Der zeitliche Mindestumfang für eine jährliche suchtpräventive oder gewaltpräventive Veranstaltung beträgt 120 Minuten. Die suchtpräventive und gewaltpräventive Veranstaltung kann kombiniert werden. Der zeitliche Mindestumfang beträgt dann 240 Minuten.

Die jährliche Veranstaltung im Handlungsfeld "Jugendbeteiligung" kann nicht mit einer sucht- oder gewaltpräventiven Veranstaltung kombiniert werden. Ebenso kann die Veranstaltung nicht durch den regulären Trainingsbetrieb abgedeckt werden. Es soll vielmehr eine eigenständige Aktivität sein, die von Jugendlichen für Jugendliche durchgeführt wird, wie bspw. Freizeiten, Feste, Ausflüge oder Projekte.

Für alle drei Veranstaltungen gilt: Keine Kombination mit Gremiensitzungen möglich! Das heißt die Veranstaltungen sollen zusätzlich angeboten und nicht im Rahmen von turnusmäßigen und/oder regulär stattfindenen Sitzungen wie bspw. der Jugendvollversammlung, Vorstandssitzung u.ä. abgedeckt werden.

Die Beschreibung im Zuschussantrag soll folgende Informationen beinhalten: Rahmen (wo, wann), Teilnehmende (Zielgruppe, TN-Zahl), Format (Inhalte, Umsetzung, Leitung). Gerne kann dies auch als Anhang eingereicht werden.

Nein, es sind keine Lizenzen für die Teilnahme an den Tagesseminaren sowie für die Teilnahme am Zertifikat nötig.

Pro Handlungsfeld kann eine Ansprechperson benannt werden, sodass sich drei unterschiedliche Ansprechpersonen im Verein engagieren können. Eine Ansprechperson kann aber auch zwei oder alle drei Handlungsfelder abdecken. Je nach struktureller und/oder personeller Aufstellung, können Vereine intern abstimmen, was hier am sinnvollsten und machbar ist.

Nein. Die Ansprechperson muss jünger als 27 Jahre sein oder im beantragten Zuschussjahr 27 Jahre alt werden.

Für die Tagesseminare melden Sie sich über das Veranstaltungsportal oder durch die aufgeführten Veranstaltungen in der Infobox an. Bitte beachten Sie: Mehrfachmeldungen sind möglich. Aufgrund der begrenzten Teilnahmezahlen wird eine Person pro Verein auf die Teilnahmeliste gesetzt, alle weiteren genannten Personen zunächst auf die Warteliste. Sollten nach Anmeldeschluss noch Plätze frei sein, werden die Personen auf der Warteliste ebenfalls bis zur max. Teilnahmezahl zugelassen.

Die Tagesseminare der BSJ sind keine Pflicht. Die Tagesseminare sind ein Angebot der BSJ, um Ansprechpersonen schulen zu können. Falls die Ansprechpersonen in Ihrem Verein bereits geschult sind, müssen sie die Tagesseminare nicht mehr besuchen, sondern können uns einen Nachweis über die jeweilige Schulung vorlegen. Zu beachten ist dabei, dass diese Schulungen nicht länger als vier Jahre zurück liegen.

Falls Ansprechpersonen bereits Schulungen besucht haben, können auch diese anerkannt werden. Vom inhaltlichen und zeitlichen Umfang müssen diese Schulungen kompatibel zu den Tagesseminaren der BSJ (mind. 8 LE) sein. Wenn beispielsweise eine Ansprechperson eine gültige DOSB-Jugendleiter*in-Lizenz hat und diese nicht älter als vier Jahre ist, ist für diese Person die Schulungsvoraussetzung in allen drei Handlungsfeldern erfüllt. Auch die Aktion „7 aus 14“ des Landkreises Karlsruhe kann für das Handlungsfeld „Suchtprävention“ anerkannt werden. In der Infobox „Weitere Akteure in den Handlungsfeldern“ finden Sie Organisationen mit Informationen und z.T. auch Schulungen oder Referent*innen zu den unterschiedlichen Themenbereichen. Falls Sie sich nicht sicher sein sollten, welche Schulung anerkannt wird, melden Sie sich bei uns.

Nein. Das Zertifikat gilt als Vereinszertifikat und wird für den Gesamtverein ausgestellt. Auch der Zuschuss wird dementsprechend nicht an einzelne Abteilungen ausgezahlt, sondern an den Sportverein.

Jährlich müssen die Kriterien in allen drei Handlungsfeldern wieder nachgewiesen werden. Die Schulungen in den Tagesseminaren haben eine Gültigkeit von vier Jahren. Die Teilnahmebescheinigungen müssen in den Folgejahren wieder eingereicht werden. Bei Schulungen, die nicht durch die BSJ-Tagesseminare durchgeführt wurden, müssen Nachweise eingereicht werden, dass diese nicht „verjährt“, also nicht älter als vier Jahre, sind. Die Einsicht in die erweiterten Führungszeugnisse soll alle zwei Jahre erfolgen.