Zuschüsse für Jugendfreizeiten

Ab in den Süden oder an die Ostsee oder doch in die Berge? Städtereise, Radtour, Sportschule, Jugendherberge oder Spaß auf der eigenen Vereinsanlage. Es gibt so viele Möglichkeiten für tolle Ferien – und dies mit finanzieller Unterstützung.

Allgemeine Voraussetzungen für diese Zuschüsse

  • Förderbedingung ist die Anerkennung des Zuwendungsempfängers als Träger der freien Jugendhilfe und der außerschulischen Jugendbildung. Hierfür sind Voraussetzungen erforderlich.
  • zusätzlich bei Zuschüssen für Betreuungspersonen und finanziell schwache Teilnehmende: Abschluss eines Vertrages mit der Badischen Sportjugend, in dem die Zuschussvoraussetzungen und Kriterien sowie der Datenschutz und die Einsicht in erweiterte Führungszeugnisse (Formular zur Beantragung bei kommunaler Meldebehörde, Vorlage Dokumentationsblatt für interne Unterlagen Ausrichter) der Personen geregelt werden, die bei den geförderten Maßnahmen im Einsatz sind.

Zuschussverfahren

Die Abrechnung der Freizeiten erfolgt über die Plattform oaseBW (Online-Antrag und Statistik-Erfassung). Eine Abrechnung in Papierform ist nicht mehr möglich. Sobald die Jugendordnung Ihres Vereins/Verbandes/Kreises von uns anerkannt wurde ist Ihre Organisation zuschussberechtigt. Sofern Sie nicht sicher sind ob dies der Fall ist, wenden Sie sich bitte an uns (siehe Kontakt).
Freizeiten sollten spätestens vier Wochen nach deren Beendigung und müssen bis spätestens 31.01. des Folgejahres abgerechnet werden. 

Einloggen zur Beantragung (Abrechnung)
  1. Der Zugang zu oaseBW erfolgt über unsere Verbandssoftware BSBnet!
  2. Sollten Ihnen keine Zugangsdaten für unser Online-Portal vorliegen, können Sie diese bei der*dem Administrator*in innerhalb Ihrer Organisation erfragen. Wir empfehlen, dass der*die Vereinsadministrator*in (gilt nicht für Verbände/Kreise) im BSBnet eine*n neue*n Benutzer*in anlegt, deren/dessen Berechtigung sich auf die Beantragung von Jugendzuschüssen beschränkt. Eine Anleitung finden Sie hier bzw. im Download-Bereich.
  3. Anmelden über https://www.bsb-net.org
  4. Reiter „Jugendzuschüsse“ in der Menüleiste aufrufen (oben rechts)
  5. Link zu oaseBW anklicken → Sie werden dann automatisch auf das Portal zur Online-Beantragung von Jugendzuschüssen weitergeleitet.

Übersicht zu den Zuschüssen für Jugendfreizeiten

  • mindestens fünf Teilnehmende bis 18 Jahren
  • An- und Abreisetage werden jeweils als ein Tag mit einbezogen. Die tägliche Mindestbetreuungsdauer muss jedoch 8 Stunden betragen.
  • Nicht förderfähig sind Trainingslager und Turnierreisen sowie Familienfreizeiten

 

3-tägige Freizeiten (Sonderzuschuss Nordbaden)
Diese werden mit einem Zuschuss von 1,- € pro Tag und je Teilnehmenden bis 18 Jahre gefördert.

Freizeiten ab 4 Tagen (bis max. 21 Tage)

  • Sonderzuschuss Nordbaden: 1,- € pro Tag und je Teilnehmenden bis 18 Jahre

  • Zusätzlich Zuschüsse aus Landesjugendplan für sogenannte Pädagogische Betreuer*innen: im Regelfall Betreuungsschlüssel 5:1, d.h. je fünf Teilnehmenden (im Altersbereich 6 – 18 Jahre) wird eine tatsächlich eingesetzte Betreuungsperson mit einem Tagessatz in Höhe von 25,- € gefördert. In begründeten Einzelfällen kann von dieser Teilnehmenden-Betreuer*in-Relation abgewichen werden (z. B. erhöhter Betreuungsaufwand bei inklusiven Freizeiten oder Freizeiten mit beeinträchtigten Teilnehmenden).
  • Ferner Tagessatz in Höhe von 25,- € aus Landesjugendplan für Teilnehmende (im Altersbereich 6 – 18 Jahre) aus finanziell schwächer gestellten Familien. Die Beurteilung und Entscheidung „finanziell schwach“ nimmt die ausrichtende Organisation vor, die ebenfalls eine angemessene Förderung für diese Personengruppe leisten muss (Reduzierung Anmeldegebühr um mind. 10% oder Sachleistungen in entsprechender Höhe). Zur Beurteilung „finanziell schwach“ siehe FAQ. Die 25,- € Tagessätze sind an die finanziell schwächer Gestellten weiterzuleiten (Auszahlung oder Verrechnung mit Anmeldegebühr).

Achtung!

Ab 01.01.2024 ist für Betreuer*innen eine Basis-Qualifikation erforderlich, ansonsten ist keine Förderung dieser Betreuer*innen möglich.

Beispiel: 5-tägige Jugendfreizeit, 20 Teilnehmende, 4 Betreuer*innen

2023:

Sonderzuschuss Nordbaden: 20 x 5 Tage x 1,- € = 100 €
Zuschuss Betreuer*innen: 4 x 5 Tage x 25,- € = 500 €
GESAMT = 600 €

ab 2024 (sofern Betreuer*innen nicht qualifiziert)

Sonderzuschuss Nordbaden: 20 x 5 Tage x 1,- € = 100 €
Zuschuss Betreuer*innen: 4 x 5 Tage x 0,- € = 0 €

GESAMT

= 100 €

FAQ - häufig gestellte Fragen

Alle Mitgliedsorganisationen des Badischen Sportbundes Nord e.V., die als Träger der freien Jugendhilfe und der außerschulischen Jugendbildung anerkannt sind. Weitere Informationen finden Sie hier. Nach Überprüfung der Zuschussvoraussetzungen erfolgt dann die Freischaltung des Zugangs zur Abrechnungsplattform oaseBW.

Nein, die Abrechnung in der oaseBW sollte spätestens vier Wochen nach Beendigung der Freizeit und muss bis spätestens 31.01. des Folgejahres erfolgen.

 

Achtung!

Ab 01.01.2024 ist für Betreuer*innen eine Basis-Qualifikation erforderlich, ansonsten ist keine Förderung dieser Betreuer*innen möglich.

Die Betreuer*innen müssen:

  • einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert und
  • einen Berufs- oder Studienabschluss mit pädagogischer Ausrichtung oder
  • eine gültige Juleica (z. B. durch das Zertifikat "Freizeitbetreuer*in") oder
  • ein Zertifikat "SportAssistent*in" oder
  • eine gültige Jugendleiter*in-Lizenz oder
  • eine gültige Trainer- oder Übungsleiter*in-Lizenz haben.
    • In dieser Lizenzausbildung muss das Thema Prävention sexualisierter Gewalt geschult worden sein oder falls nicht muss
    • eine separate Schulung Prävention sexualisierter Gewalt besucht worden sein (bei beiden Varianten Mindestumfang des Themas 90 Minuten).

 

Ab 01.01.2026 gilt:

Die Betreuer*innen müssen:

  • einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert und
  • einen Berufs- oder Studienabschluss mit pädagogischer Ausrichtung oder
  • eine gültige Juleica (z. B. durch das Zertifikat "Freizeitbetreuer*in") oder
  • ein Zertifikat "SportAssistent*in" oder
  • eine gültige Jugendleiter*in-Lizenz oder
  • eine gültige Trainer- oder Übungsleiter*in-Lizenz haben.
    In dieser Lizenzausbildung müssen die Themen
    • Rechtsfragen (Aufsichtspflicht, Jugendschutzgesetz) und
    • Prävention sexualisierter Gewalt und
    • Entwicklungsstufen im Kindes- und Jugendalter und
    • Gruppenpädagogik & Führungsstile (Rolle der Betreuungsperson) geschult worden sein oder falls nicht muss
    • eine separate Schulung mit diesen vier Mindestinhalten besucht worden sein (bei beiden Varianten alle vier Inhalte jeweils im Umfang von mindestens 90 Minuten).


Die Betreuer*innen sollen sich in regelmäßigen Abständen in den aufgeführten Mindestinhalten fortbilden (alle 3 – 4 Jahre).

Übersicht Qualifikation Freizeit-Betreuer*innen

Es werden keine Nachweise benötigt. Die Beurteilung von Teilnehmenden als „finanziell schwach“ nimmt die ausrichtende Organisation vor, die ebenfalls eine angemessene Förderung für diese Personengruppe leisten muss (Reduzierung Anmeldegebühr um mind. 10% oder Sachleistungen in entsprechender Höhe).

Zur Orientierung empfehlen der Landesjugendring und die Baden-Württembergische Sportjugend die Tabelle A.7.2 des statistischen Bundesamtes zu Armutsgefährdungsschwellen (Zweite Tabelle in der Excelmappe mit Berechnungsmöglichkeit je Haushaltsgröße).

Beispielsweise sind die Armutsgefährdungsschwellen in Baden-Württemberg bei einem Haushaltsnettoeinkommen von
1.586 Euro für 1 Erwachsene + 1 Kind (unter 14 Jahren, U14) 
1.953 Euro für 1 Erwachsene + 2 Kinder (U 14) 
2.197 Euro für 2 Erwachsene + 1 Kind (U 14)
2.563 Euro für 2 Erwachsene + 2 Kinder (U 14)
Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um 366 Euro. Bei Jugendlichen über 14 Jahren gehen die Einkommensschwellen nochmals deutlich nach oben.

Die Tagessätze sind an die finanziell schwächer Gestellten weiterzuleiten (Auszahlung oder Verrechnung mit Anmeldegebühr).

In Ausnahmefällen kommt eine Förderung von Teilnehmenden bis 26 Jahre in Betracht (finanziell schwächer Gestellte, inklusive Freizeiten, Freizeiten mit beeinträchtigten Teilnehmenden). Bitte kontaktieren Sie uns im Bedarfsfall vorab.

Ja. Es können bei einer Freizeit der Sonderzuschuss Nordbaden, Landeszuschüsse für Betreuungspersonen und für finanziell schwächer gestellte Teilnehmende beantragt werden. Wegen der kommunalen Zuschüsse erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrer Gemeinde, Ihrem Landkreis oder Ihrer Sportkreisjugend.