Zuschüsse für Jugendfreizeiten

Ab in den Süden oder an die Ostsee oder doch in die Berge? Städtereise, Radtour, Sportschule, Jugendherberge oder Spaß auf der eigenen Vereinsanlage. Es gibt so viele Möglichkeiten für tolle Ferien – und dies mit finanzieller Unterstützung.

Förderfähig sind Jugendfreizeiten, die

  • sich an Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre richten (in Ausnahmefällen bis 26 Jahre) und
  • mindestens fünf Teilnehmende sowie
  • eine Mindestdauer von drei Tagen (An- und Abreisetage werden jeweils als ein Tag mit einbezogen. Die tägliche Mindestbetreuungsdauer muss jedoch 8 Stunden betragen) umfassen.

Nicht förderfähig sind Trainingslager und Turnierreisen sowie Familienfreizeiten.

FAQ - häufig gestellte Fragen

Alle Mitgliedsorganisationen des Badischen Sportbundes Nord e.V. mit eigenständiger Jugendorganisation. Weitere Informationen finden Sie hier. Nach Überprüfung der Zuschussvoraussetzungen erfolgt die Freischaltung des Zugangs zur Abrechnungsplattform oaseBW.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn wir Sie beim Aufbau oder Wiederaufbau einer eigenständigen Jugendorganisation unterstützen können.

Zusätzlich ist bei Zuschüssen für Pädagogische Betreuungspersonen bzw. finanziell schwache Teilnehmende der Abschluss eines Vertrages mit der Badischen Sportjugend erforderlich. Darin werden die Zuschussvoraussetzungen und Kriterien sowie der Datenschutz und die Einsicht in erweiterte Führungszeugnisse (Formular zur Beantragung bei kommunaler Meldebehörde, Vorlage Dokumentationsblatt für interne Unterlagen Ausrichter) der Personen geregelt, die bei den geförderten Jugendfreizeiten im Einsatz sind.

Die Beantragung (Abrechnung) sollte spätestens vier Wochen nach Beendigung der Jugendfreizeit und muss bis spätestens 31.01. des Folgejahres der Jugendfreizeit erfolgen.

Die Beantragung (Abrechnung) der Jugendfreizeiten erfolgt über die Plattform oaseBW (Online-Antrag und Statistik-Erfassung). Eine Abrechnung in Papierform ist nicht mehr möglich. Wir schalten Ihre Organisation zur Abrechnung frei, sobald die Jugendordnung in Verbindung mit der Satzung von uns anerkannt wurde.

In Ausnahmefällen kommt eine Förderung von Teilnehmenden bis 26 Jahre in Betracht (finanziell schwächer Gestellte, inklusive Freizeiten, Freizeiten mit beeinträchtigten Teilnehmenden). Bitte kontaktieren Sie uns im Bedarfsfall vorab.

Ja. Es können bei einer Freizeit der Sonderzuschuss Nordbaden, Landeszuschüsse für Betreuungspersonen und für finanziell schwächer gestellte Teilnehmende beantragt werden. Wegen der kommunalen Zuschüsse erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrer Gemeinde, Ihrem Landkreis oder Ihrer Sportkreisjugend.