Zuschuss für DOSB-Jugendleiter*in-Lizenz

Für die Tätigkeit von Personen im Bereich der Jugendarbeit, die eine gültige DOSB-Jugendleiter*in-Lizenz haben, kann pro Lizenzinhaber*in ein pauschalierter Zuschuss in Höhe von 400€ pro Kalenderjahr gewährt werden. Dabei gilt, dass ein*e Lizenzinhaber*in nur bei einem Verein abgerechnet werden darf.

Abrechnungsfähige Tätigkeit

Der*Die Lizenzinhaber*in muss entweder gewählte*r Jugendleiter*in im abrechnenden Verein sein oder der Vereinsvorstand bestätigt, dass die Person nachweislich eine vom Vereinsvorstand/Jugendvorstand beauftragte Tätigkeit (z. B. Organisation Jugendfreizeiten, internationaler Jugendaustausch, ...) erbracht hat.

Im Abrechnungsjahr neu erworbene Jugendleiter*in-Lizenzen

Jugendleiter*innen, die neu für ihren Verein tätig geworden sind und noch nicht auf dem Abrechnungsformular stehen, können Sie dem Abrechnungsformular unter Angabe der BSB-Lizenznummer (BSBN-nn-nnnnnn) über "Neue*r Lizenzinhaber*in" hinzufügen.

Umschreibung von Jugendleiter*in-Lizenzen

Hat der*die im Verein tätige Lizenzinhaber*in die Jugendleiter-Lizenz außerhalb des BSB erworben, ist eine Kopie der DOSB-Lizenz vorzulegen; diese wird dann auf den BSB umgeschrieben und kann gefördert werden.

Kontakt
Diana Giesen
Bildungsreferentin
Montag bis Freitag ganztags