Teilnahmebedingungen

für Veranstaltungen der Sportkreisjugend Karlsruhe (SKJ)

Anmeldung

Zu den Veranstaltungen der SKJ können sich grundsätzlich alle Interessierten ab 16 Jahren (bzw. ab 14 Jahren für die Infoveranstaltungen) anmelden. Mitglieder der in der Sportkreisjugend Karlsruhe zusammen-geschlossenen Sportvereine genießen Vorrang bei der Besetzung der Plätze. Andere Anmeldungen werden auf die Warteliste gesetzt und können im Falle von freien Plätzen nach Anmeldeschluss berücksichtigt werden. Die Teilnehmendenzahl ist begrenzt. Meldungen werden in der Reihenfolge ihres vollständigen Eingangs berücksichtigt. Bitte die Anmeldefristen beachten! Bei Minderjährigen wird eine Einverständniserklärung eines*r Erziehungsberechtigten vorausgesetzt.

Anmeldungen können online über den Veranstaltungskalender unserer Webseite vorgenommen werden. Anmeldungen zu In Haus Veranstaltungen richten Sie bitte direkt an die Kooperationspartner.

Teilnahmegebühren und Zahlung

Die anfallenden Kosten sind bei den jeweiligen Ausschreibungen aufgeführt. In den Teilnahmegebühren sind in der Regel Unterkunft und Verpflegung (ohne Getränke) enthalten. Die Zahlung erfolgt per Rechnung oder Lastschrift.

Abmeldung

Bei kurzfristigen Abmeldungen (14 Tage oder kürzer) können die Gebühren nicht zurückerstattet werden.

Ausfall

Die SKJ behält sich vor, Veranstaltungen nach eigener Entscheidung abzusagen, z. B. bei zu geringer Anmeldezahl. Gezahlte Teilnahmegebühren werden zurückerstattet, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Anwesenheit

Bei Lehrgängen sind die Teilnehmenden i.d.R. über die gesamte Dauer eingebunden, teilweise finden auch am Abend Programmpunkte statt. Die uneingeschränkte Anwesenheit ist unerlässlich (Anwesenheitspflicht), daher ist bei mehrtägigen Veranstaltungen generell die Unterbringung an der Tagungsstätte vorgesehen.

Eine Teilnahmebescheinigung wird nur bei Anwesenheit während des gesamten Lehrgangs ausgestellt. Bei sportbezogenen Lehrgängen ist eine aktive sportliche Teilnahme verpflichtend, eine Anreise mit Verletzung ist normalerweise nicht möglich und zuvor mit dem Veranstalter abzuklären. Grobe Verstöße gegen die Hausordnung der Tagungsstätte oder schädigendes Verhalten gegenüber der Gruppe führen dazu, dass Teilnehmende vom Lehrgang ausgeschlossen werden.

Unterbringung

Die Unterbringung an der Tagungsstätte erfolgt in Doppel- oder Mehrbettzimmern. Die Buchung eines Einzelzimmers ist bei freier Kapazität gegen Aufpreis möglich und direkt mit der Tagungsstätte abzuklären. Falls Übernachtung und/oder Verpflegung nicht gewünscht werden, ist dies frühzeitig innerhalb der Anmeldefrist schriftlich mitzuteilen. In der Regel ist bei Bildungsmaßnahmen der SKJ eine Lehrgangsleitung vor Ort, das Jugendschutzgesetz ist zu beachten.

Datenschutz

Daten von Teilnehmenden (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Vereinszugehörigkeit, besuchte Lehrgänge) werden für die interne Bearbeitung bei unserem Partner Yolawo elektronisch gespeichert und im Rahmen des Lizenzmanagementsystems weiterverarbeitet.

Veröffentlichung von Fotos

Im Rahmen von Lehrmaßnahmen der BSJ werden gelegentlich Fotos für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit (Homepage, Zeitschrift „Sport in BW“, Jahresprogramm o.ä.) gemacht. Die Teilnehmenden der Lehrgänge Simmen der Veröffentlichung von Fotos bei Anmeldung zu.

Versicherung

Während der Veranstaltung sind Vereinsmitglieder im Rahmen und Umfang der ARAG-Sportversicherung der Sportkreisjugend Karlsruhe im Sportkreis Karlsruhe e.V. sowie der Zusatzversicherung für Nichtmitglieder versichert. Alle weitergehenden Ansprüche gegen den Veranstalter selbst werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Ehrenkodex und Gewaltprävention

Vor Abschluss einer Lizenzausbildung muss ein Ehrenkodex für alle ehrenamtlich und hauptberuflich Tätigen in Sportvereinen und -verbänden unterschrieben werden. Darüber hinaus ist die Unterzeichnung des Ehrenkodex für die Verlängerung der Jugendleiter*in-Lizenz verpflichtend.

Den Teilnehmenden ist bewusst, dass eine ausgestellte Lizenz entzogen oder befristet gesperrt wird, wenn die Person im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Lizenzinhaber*in aufgrund einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder einer Straftat mit körperlicher, psychischer oder sonstiger Gewalt rechtskräftig verurteilt wurde. Ferner kann die Lizenz entzogen oder befristet gesperrt werden, wenn die Person im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Lizenzinhaber*in gegen ethisch-moralische Grundsätze (siehe Ehrenkodex) verstößt.